Unfall­ver­si­che­rung

Unfall­ver­si­che­rung für Beamte

Die beam­ten­recht­li­che Unfall­für­sor­ge dient dazu, den Beam­ten vor den Fol­gen von im Dienst erlit­te­ner Beschä­di­gun­gen oder durch den Dienst her­vor­ge­ru­fe­ner Krank­hei­ten zu schüt­zen. Damit sind auch noch im Dienst befind­li­che Beam­te von Rege­lun­gen des Beam­ten­ver­sor­gungs­rechts erfasst.

Was ist ein Dienstunfall ?

Dienst­un­fall ist ein auf äuße­rer Ein­wir­kung beru­hen­des, plötz­li­ches, ört­lich und zeit­lich bestimm­ba­res, einen Kör­per­scha­den ver­ur­sa­chen­des Ereig­nis, das in Aus­übung oder infol­ge des Diens­tes ein­ge­tre­ten ist. Zum Dienst gehören

  • Dienst­rei­sen, Dienst­gän­ge und die dienst­li­che Tätig­keit am Bestimmungsort
  • die Teil­nah­me an dienst­li­chen Veranstaltungen
  • Neben­tä­tig­kei­ten im öffent­li­chen Dienst oder in dem ihm gleich­ste­hen­den Dienst, zu deren Über­nah­me der Beam­te gemäß § 64 des Bun­des­be­am­ten­ge­set­zes oder ent­spre­chen­dem Lan­des­recht ver­pflich­tet ist
  • Tätig­kei­ten, deren Wahr­neh­mung vom Beam­ten im Zusam­men­hang mit den Dienst­ge­schäf­ten erwar­tet wer­den, sofern der Beam­te hier­bei nicht in der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung ver­si­chert ist (§ 2 Sieb­tes Buch Sozialgesetzbuch).

Kör­per­li­che Schä­den durch Unfäl­le, die nicht wäh­rend der Arbeits­zeit oder auf dem direk­ten Hin & Rück­weg ent­ste­hen – und das sind sta­tis­tisch gese­hen immer­hin mehr als 60%, sind nicht abgedeckt.

Rund 5 Mio. Unfäl­le ereig­nen sich pro Jahr in Deutsch­land.  Die meis­ten gehen glimpf­lich aus.

Des­we­gen über­prü­fen wir im Ein­zel­fall ob eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung Sinn macht oder nicht.

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