Alters­vor­sor­ge

Als Beam­ter auf Lebens­zeit haben sich bereits einen Pen­si­ons­an­spruch gesi­chert.  Je nach Besol­dungs­grup­pe und Amts­zeit erhal­ten Sie eine gesetz­li­che Mindestversorgung.

Aber auch die Beam­ten­pen­si­on gerät immer mehr unter Druck, da die­se schon jetzt eines der größ­ten Haus­halts­kos­ten der Deutsch­lands ist.
Künf­tig müs­sen sich auch Staats­die­ner um ihr Alters­ru­he­geld sor­gen. Gibt es der­zeit eine Pen­si­on, die noch bei 80 Pro­zent der zuletzt erbrach­ten Dienst­be­zü­ge liegt, so wer­den es in Zukunft nur noch ca. 71,75 Pro­zent der Leis­tun­gen sein. Es gilt jedoch eine vor­ge­schrie­be­ne Mindestversorgung.

Die­se Ver­sor­gungs­lü­cke kann z.B. mit einer pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung aus­ge­gli­chen wer­den. Aber auch eine Ries­ter-Ren­te oder eine betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (im Rah­men des VBL, VBLU, ESPVW, Direkt­ver­si­che­run­gen, etc.) sind durch­aus geeig­ne­te Mög­lich­kei­ten der Altersvorsorge.

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